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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 1.  Anmeldung/Vertragsbeginn

Eine Anmeldung ist jederzeit möglich. Die Unterschrift eines Ehepartners gilt zugleich im Namen und in Vollmacht des anderen Ehepartners.

 

 2.  Vertragslaufzeit, Kündigung

Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit. Der Gruppenunterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt schriftlich an das Büro der Nachhilfeschule.

 

3.  Leistungen

 - Gruppen-/Einzelunterricht

Der Unterricht findet im Allgemeinen in Gruppen statt und dauert jeweils 90 Minuten pro Unterrichtstag. Hierzu werden fachspezifische Kleingruppen von maximal vier alters- bzw. leistungshomogenen Schülerinnen/Schülern zusammengestellt. Um zusätzliche Klassenarbeitsvorbereitungen zu ermöglichen, darf die Gruppenmitgliederzahl auch vorübergehend um 1 erhöht werden. Reduziert sich die Gruppenstärke vorübergehend auf 1, wird die Unterrichtszeit auf 45 Minuten verkürzt.

In speziellen Fällen kann aus pädagogischen Gründen Einzelunterricht notwendig sein (45-90 Minuten pro Unterrichtstag).

 - Probeunterricht

Jede/r Schüler/in hat vor einer Erstanmeldung die Möglichkeit, kostenlos an einem 90minütigen Gruppenunterricht  pro Fach teilzunehmen.

 - Lernberatung

Jedem/r angemeldeten Schüler/in steht eine kostenfreie persönliche Lernberatung zu. Dies ist im Allgemeinen ein Gespräch, in welchem individuelle Lernprobleme ausgelotet und Grundlagen von Lern-, Konzentrations- und Zeitplanungstechniken angesprochen werden. Weiterführende Übungen werden dann entweder im Rahmen des Fachunterrichts oder falls notwendig in speziellen zusätzlichen (gebührenpflichtigen) Kursen durchgeführt. Auf Wunsch nimmt die Nachhilfeschule Kontakt mit den Fachlehrern an der öffentlichen Schule auf.

 - Elterngespräche

Neben den regelmäßig ca. alle 4 Monate stattfindenden Gesprächen können sich Eltern jederzeit über den Leistungsstand ihrer Kinder informieren. Die Schulleitung wird dann nach Rücksprache mit den jeweiligen Fachlehrern oder der Leitung der Nachhilfeschule einen persönlichen oder telefonischen Gesprächstermin vereinbaren.

 

 4.  Tarife

Die Gebühren für Gruppenunterricht werden monatlich im Voraus fällig und in der Regel per Lastschrift bezahlt. Sie fallen auch in den Ferien an. Sollte Ihre Bank die Abbuchung aus nicht von der Nachhilfeschule verschuldeten Gründen nicht akzeptieren, gehen die fälligen Bankgebühren zu Ihren Lasten.  

Eine Anmeldegebühr von Euro 49,00  wird erhoben.

Preisänderungen von maximal 5,- €  monatlich zum Schuljahresbeginn behalten wir uns vor.

Hinweis: Die Preise verstehen sich ohne MwSt., die z. Zt. nicht erhoben wird. Bei Änderung der gesetzlichen Regelung ist die Nachhilfeschule berechtigt, diese zusätzlich zu erheben.

 

 5.  Versäumnis von Unterricht

Im Falle einer rechtzeitigen Entschuldigung aus wichtigem Grund (in der Regel nur Krankheit oder Klassenfahrt) wird versäumter Unterricht in einer adäquaten Gruppe möglichst zeitnah zu den Fehlstunden nachgeholt. Als rechtzeitig gilt eine Entschuldigung bis spätestens 24 Stunden vor der Unterrichtsstunde. Verspätet abgesagte Stunden können nicht nachgeholt werden. Ein Versäumnis von Unterrichtsstunden führt nicht zur Minderung der Unterrichtsgebühren. Nach Beendigung des Vertrages können Ersatzstunden nicht mehr nachgeholt werden.

 

 6.  Unterrichtsausfall

Unterricht, der aus von der Nachhilfeschule zu verantwortenden Gründen ausfällt, wird innerhalb von 14 Tagen nachgeholt, sofern durchführbar und falls nicht besondere pädagogische Gründe gegen diese Terminierung sprechen.

 

 7.  Änderungen des Vertrages (Unterrichtshäufigkeit, Unterrichtsfächer)

Der Nachhilfe- und Förderunterricht beginnt zunächst in der vereinbarten Unterrichtshäufigkeit pro Woche und mit den vereinbarten Unterrichtsfächern. Die Unterrichtshäufigkeit kann zu jedem Monatsbeginn mit einer Frist von 1 Monat geändert werden. Die Gebühren werden entsprechend angepasst. Ein Wechsel der Fächer ist nach Absprache eventuell auch kurzfristig möglich.

 

 8.  Ferienregelung

Unterricht findet in den Ferien nicht statt, außer für spezielle Intensivkurse zur Vorbereitung auf zentrale Prüfungen oder Nachprüfungen.

 

Stand : Dezember 2016

 

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